Notizzettel ZA-04 // Zeit & Pausen

Arbeitszeit & Pausen erfassen

01 Anwesenheit

Beginn der Anwesenheit.

Liegt das Ende vor dem Beginn, rechnet das Terminal über Mitternacht.

02 Pausenregister

Jeder Block zählt nur, wenn er mindestens 15 Minuten am Stück dauert.

1 Vorgang

Schnellverfahren:

Änderungen werden sofort geprüft. Ein Absenden-Knopf wäre unnötig.

Schicht-Timeline // Live-Auswertung

Arbeitsblöcke, Pausen & 6-Stunden-Frist im Tagesverlauf

6h-Regel eingehalten

Die Timeline zeigt Arbeitsblöcke und anerkannte Pausen. Die 6h-Frist markiert den spätesten Beginn einer Ruhepause.

Ergebnis: Netto-Arbeitszeit & Pausen

unamtlich // live

P.U.K.A.Y. // Kaffeepausen-Check

WARTEZIMMER-TICKET

Inoffizielle Zeiterfassung & Pausenberatung

Nr. P-042/26

Erstellt: --

Rechenbasis: § 3–5 ArbZG

01 // Anwesenheit

Arbeitsbeginn 08:00 Uhr
Arbeitsende 16:30 Uhr
Brutto-Anwesenheit 8 Std. 30 Min.

02 // Pausenbilanz

Pausen insgesamt 30 Min.
Davon anerkannt (≥ 15 Min.) 30 Min.
Davon Kurzpausen (< 15 Min.) 0 Min.
Davon ungültige Lage 0 Min.
Pausen-Soll nach § 4 30 Min.

03 // Netto-Arbeitszeit

8 Std. 0 Min.

Brutto minus 30 Min. anerkannte Pause

PAUSE PASIERT PUKAY-042-2026

04 // Ruhezeit nach Feierabend

Frühester zulässiger Dienstbeginn (§ 5 ArbZG) 03:30 Uhr (Folgetag)

11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit ab Arbeitsende.

05 // Wann darf ich gehen?

Zielzeiten ab Arbeitsbeginn – inklusive des gesetzlichen Pausenaufschlags.

Max. ohne Pause 6:00 Std. netto 14:00 Uhr
Standard-Tag 8:00 Std. netto + 30 Min. Pause 16:30 Uhr
Hart am Limit 10:00 Std. netto + 45 Min. Pause 18:45 Uhr

PUKAY-042-2026 · GÜLTIG NUR HEUTE

Unverbindliche Berechnung nach § 3, § 4 und § 5 ArbZG. Dieses Ticket ersetzt keine Rechtsberatung, keine Stechuhr und kein Personalgespräch. Bitte bewahren Sie es bis zum Verlassen des Wartezimmers auf.

Pausen-Kommentar Notiz PUKAY-042/26

Alles im grünen Bereich

Ihre Pausenstruktur entspricht vollumfänglich § 4 ArbZG. Die Kaffeeküche nickt anerkennend.

Rechenbasis: 8 Std. 30 Min. brutto · 30 Min. anerkannt · Soll 30 Min.

Fragenarchiv // FAQ

Arbeitszeit & Pausen: Die häufigsten Fragen zum ArbZG

Fünf kurze Notizen für alle, die vor dem Feierabend noch eine Rechtsfrage klären möchten. Ausklappen, lesen, Pause machen. In dieser Reihenfolge.

Frage 01 Wann muss ich 30 Minuten und wann 45 Minuten Pause machen?

Maßgeblich ist die Netto-Arbeitszeit – also die Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende abzüglich der anerkannten Pausen. Bis einschließlich 6:00 Stunden netto ist keine Pause vorgeschrieben. Ab 6:01 bis 9:00 Stunden netto sind mindestens 30 Minuten Ruhepause fällig. Wer mehr als 9:00 Stunden netto arbeitet, muss insgesamt mindestens 45 Minuten pausieren.

Beispiel: Beginn 08:00 Uhr, Ende 16:30 Uhr, eine Pause von 30 Minuten. Brutto sind das 8:30 Stunden, netto 8:00 Stunden. Die 30 Minuten Pause erfüllen das Soll. Wer ohne Pause bis 14:01 Uhr arbeitet, liegt bei 6:01 Stunden netto – und die 6-Stunden-Mauer ist überschritten. Das Terminal verlangt dann rückwirkend 30 Minuten Pause, die im Ticket fehlen.

Frage 02 Zählen 10 Minuten Pause als gesetzliche Arbeitszeitunterbrechung?

Nein. Nach § 4 Satz 2 ArbZG muss eine Ruhepause mindestens 15 Minuten am Stück dauern, um als gesetzliche Ruhepause zu gelten. Aus drei Pausen von je 10 Minuten werden also nicht 30 anerkannte Minuten, sondern 0 Minuten – plus 30 Minuten gefühlte Erholung auf dem Flur.

PUKAY erkennt nur Blöcke ab 15 Minuten an. Kurzpausen darunter erscheinen als „verfallen“ auf dem Ticket und erfüllen das Pausen-Soll nicht.

Frage 03 Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen?

Ja, aber nur die anerkannte Pause. Die Brutto-Anwesenheit ist die Spanne von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende. Die Netto-Arbeitszeit ergibt sich aus Brutto-Anwesenheit minus anerkannte Pausenblöcke von jeweils mindestens 15 Minuten.

Kurzpausen unter 15 Minuten zählen nicht als Ruhepause und werden hier auch nicht abgezogen. Ob Ihr Arbeitgeber solche Kurzpausen bezahlt, regelt nicht das ArbZG, sondern eine andere Abteilung.

Frage 04 Wie lange darf man maximal am Tag arbeiten?

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG grundsätzlich 8 Stunden netto. Sie darf in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden netto verlängert werden, wenn die zusätzliche Zeit innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen wird.

Mehr als 10 Stunden netto sind kein Arbeitstag mehr, sondern ein dokumentierter Verstoß gegen die Höchstarbeitszeit. PUKAY empfiehlt, den Stift vorher fallen zu lassen.

Frage 05 Wann darf ich nach Feierabend am nächsten Tag wieder arbeiten?

Nach § 5 ArbZG müssen zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der nächsten Arbeit mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Wer um 20:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 07:00 Uhr wieder beginnen.

Die Ruhezeit ist keine Empfehlung und kein Vorschlag für ein Nickerchen, sondern eine gesetzliche Quarantäne für den Menschen. Ihr frühester Dienstbeginn wird auf dem Ergebnis-Ticket automatisch berechnet.

Kleingedrucktes // Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG für das Digitale Wartezimmer unter www.pukay.de.

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Web: www.pukay.de · Die E-Mail-Adresse befindet sich in der geschützten Kontaktgrafik oben.

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Unamtlicher Hinweis

P.U.K.A.Y. ist kein Amt, keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Das Akronym steht für „Das inoffizielle Kaffeepausen-Terminal“. Diese Webanwendung ist ein privates Satire- und Nutzenprojekt. Die Inhalte dienen der unverbindlichen Information und Unterhaltung und ersetzen keine Rechtsberatung.

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Stand: Oktober 2026 · PUKAY.DE

Kleingedrucktes // Datenschutz

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